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Wärmepumpe tauschen: Ab 2027 gibt es dafür keine Förderung mehr

Bisher galt eine einfache Faustregel: Wer im Bestandsgebäude auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, bekommt mindestens 30 Prozent Zuschuss. Ab dem 1. Quartal 2027 gilt das nicht mehr für alle. Wer schon erneuerbar heizt und seine Anlage erneuern will, geht künftig oft komplett leer aus. Der Stichtag ist ausgerechnet ein Datum aus dem Jahr 2008.

Was ab dem 1. Quartal 2027 gilt

Die neue Förderrichtlinie (BEG EM vom 17. Juli 2026) enthält zwei Sätze, die für Besitzer erneuerbarer Heizungen alles ändern.

Erstens der Ausschluss. Der Einbau einer geförderten Heizung wird nicht mehr bezuschusst, wenn das Gebäude bereits mit einer förderfähigen erneuerbaren Anlage versorgt wird, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde. Gemeint sind Wärmepumpen, Pellet- und Biomassekessel, Solarthermie, Brennstoffzellen und wasserstofffähige Heizungen. Dasselbe gilt, wenn das Haus an ein Gebäude- oder Wärmenetz angeschlossen ist – dort sogar ohne Datumsgrenze.

Zweitens die Kürzung für ältere Anlagen. Ist die alte erneuerbare Anlage vor dem 1. Januar 2008 in Betrieb gegangen, gibt es zwar noch Förderung, aber nur noch pauschal auf 25 Prozent der Gesamtkosten. Nicht 25 Prozent Zuschuss, wohlgemerkt: Von deinen Kosten wird nur ein Viertel überhaupt als förderfähig anerkannt, und darauf läuft dann der Fördersatz.

Wen es trifft und wen nicht

Deine jetzige Heizung Neue Wärmepumpe ab Q1 2027
Wärmepumpe, Pellet- oder Biomassekessel, seit 01.01.2008 in Betriebkeine Förderung
dieselben Anlagen, vor dem 01.01.2008 in BetriebFörderung nur aus 25 % der Gesamtkosten
Öl- oder Gasheizungunverändert förderfähig
Öl oder Gas kombiniert mit Solarthermie oder Wärmepumpeförderfähig, wenn der fossile Teil ersetzt wird
Anschluss an ein Wärmenetzkeine Förderung für eine eigene Heizung

Die vierte Zeile ist wichtiger, als sie aussieht. Sie ist die ausdrückliche Ausnahme in der Richtlinie: Wird in einem bivalenten System der mit Gas, Öl oder Kohle betriebene Wärmeerzeuger ersetzt, bleibt die Maßnahme förderfähig. Wer also einen alten Ölkessel plus Solaranlage von 2012 im Keller hat, verliert die Förderung nicht. Wer dagegen im selben Haus die Solaranlage oder die Wärmepumpe erneuern will, bekommt dafür nichts.

Was das in Euro bedeutet

Einfamilienhaus, alte Wärmepumpe raus, neue rein, Gesamtkosten 35.000 Euro, selbstgenutzt, Einkommen über 50.000 Euro:

  • Antrag bis 31. Januar 2027: 28.000 Euro werden angerechnet, 30 Prozent Grundförderung – 8.400 Euro Zuschuss.
  • Ab Q1 2027, alte Anlage von 2012: null Euro.
  • Ab Q1 2027, alte Anlage von 2005: förderfähig sind 25 Prozent von 35.000 Euro, also 8.750 Euro. Darauf 30 Prozent – rund 2.600 Euro.

Die 30 Prozent im letzten Beispiel sind schon die neue Rechnung: Ab dem 1. Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent, dafür kommt ein neuer Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU dazu. Wer ein Gerät ohne diesen Nachweis einbaut, landet bei 15 Prozent.

Den Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es beim Tausch einer Wärmepumpe übrigens ohnehin nicht. Der ist für den Abschied von Öl, Kohle, Nachtspeicher und alten Gasheizungen reserviert.

Der Stichtag ist nicht der Einbau, sondern der Antrag

Entscheidend ist, wann dein Antrag bei der KfW eingeht – nicht, wann der Monteur kommt. Wer die Zusage hat, behält sie auch, wenn gebaut wird, wenn die neuen Regeln längst gelten.

Ein Detail, das man kennen sollte: Die Richtlinie nennt für diese Änderung kein genaues Datum, sondern nur „ab Quartal 1 2027". Auf einen konkreten Januartag zu spekulieren, ist deshalb riskant. Wer noch mitnehmen will, was es gibt, sollte den Antrag bis Ende 2026 gestellt haben. Und davor braucht es einen Vertrag mit Fördervorbehalt und die Bestätigung zum Antrag vom Fachbetrieb – auch das dauert.

Unabhängig von alldem schrumpft die Förderung weiter nach Plan: Zum 1. Februar 2027 sinkt der anrechenbare Höchstbetrag für die erste Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 Euro und der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 auf 12 Prozent. Danach alle sechs Monate weiter, bis 2030.

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Wichtiger Hinweis: Stand August 2026, ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein deine Förderzusage. Ob dein Fall unter die Ausnahme fällt, hängt an Details deiner Anlage. Frag deinen Installateur oder einen Energieberater, bevor du etwas unterschreibst.

Wie die Förderung insgesamt aufgebaut ist, welche Boni es gibt und was Warten kostet, steht ausführlich in Heizungsförderung 2026: die neuen Regeln und 3 Beispielrechnungen. Und wenn du wissen willst, ob sich die Wärmepumpe in deinem Altbau überhaupt rechnet: Wärmepumpe im Altbau – die komplette Rechnung.