Blog / Förderung & Energieeffizienz

Heizungsförderung 2026: die neuen Regeln und 3 Beispielrechnungen

Der Staat zahlt dir bis zu 80 Prozent deiner neuen Heizung, im besten Fall über 22.000 Euro. Aber seit Juli 2026 gilt ein neuer Fahrplan, und der kennt nur eine Richtung: nach unten. Alle sechs Monate wird die Förderung kleiner, nach festem Plan bis 2030. Hier bekommst du alle neuen Regeln und drei komplette Beispielrechnungen.

Das Thema als Video: alle Regeln und Rechnungen in 5 Minuten Klick lädt das Video von youtube-nocookie.com

Die Bausteine der Förderung (KfW-Programm 458)

30 Prozent Grundförderung bekommt jeder, der im Bestandsgebäude auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, etwa Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie oder Wärmenetz-Anschluss. Dieser Baustein bleibt unverändert.

Der Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 Prozent. Ihn gibt es, wenn du als selbstnutzender Eigentümer deine alte fossile Heizung freiwillig austauschst. Bei Öl, Kohle, Nachtspeicher und Gasetagenheizung immer, bei Gas-Zentralheizung und Biomasse nur, wenn sie älter als 20 Jahre ist. Bis Juli 2026 waren es noch 20 Prozent. Ab Februar 2027 schmilzt der Bonus alle sechs Monate um vier Punkte, bis er im August 2028 ganz wegfällt.

Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt: 40 Prozent extra bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Darüber gibt es nichts. Ein Detail, das kaum jemand kennt: Lebt mindestens ein Kind unter 18 im Haushalt, wird dein Einkommen für diese Rechnung um 10.000 Euro niedriger angesetzt. Das kann dich eine ganze Förderstufe nach oben rutschen lassen.

Gestrichen wurden zwei Boni: die fünf Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdsonde sowie die 2.500 Euro für emissionsarme Pelletkessel. Beides ersatzlos.

Zwei Grenzen gelten immer: Erstens der Prozent-Deckel: maximal 70 Prozent; nur wer unter 30.000 Euro Einkommen liegt, kommt auf bis zu 80 Prozent. Zweitens zählen nur Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit; bei mehreren Wohnungen kommen je 15.000 Euro dazu. Auch dieser Kostendeckel sinkt alle sechs Monate um 750 Euro.

Der Antragsweg: Die Reihenfolge entscheidet

  1. Vertrag mit dem Fachbetrieb abschließen, mit Förder-Vorbehaltsklausel (dein Installateur kennt das).
  2. Antrag im Portal "Meine KfW" stellen.
  3. Zusage abwarten.
  4. Erst danach: Einbau.

Wer zuerst baut und dann beantragt, geht leer aus. Zwei Sonderfälle: Stirbt die Heizung im Winter, wird eine gemietete Übergangsheizung bis zu einem Jahr mitgefördert. Und wer die Summe nicht flüssig hat, kann über die Hausbank einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit aufnehmen.

Beispiel 1: Familie im Einfamilienhaus

Zu versteuerndes Einkommen 55.000 Euro, ein Kind. Die 20 Jahre alte Gasheizung fliegt raus (Demontage und Entsorgung sind förderfähig), eine Wärmepumpe kommt rein. Gesamtkosten: 38.000 Euro.

  • Angerechnet werden nur 28.000 Euro (Kostendeckel).
  • 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Tempo-Bonus.
  • Das Kind zieht 10.000 Euro vom Einkommen ab: Aus 55.000 werden rechnerisch 45.000 Euro. Damit gibt es 10 Prozent Einkommensbonus. Ohne Kind wäre hier nichts gewesen.
  • Zusammen 56 Prozent: 15.680 Euro Zuschuss, Eigenanteil 22.320 Euro.

Beispiel 2: Zweifamilienhaus

Eine Wohnung selbst bewohnt, alte Ölheizung raus, eine Wärmepumpe für beide Einheiten. Einkommen über 50.000 Euro, keine Kinder. Investition: 48.000 Euro.

  • Förderfähig: 28.000 plus 15.000 Euro, zusammen 43.000 Euro.
  • 30 Prozent Grundförderung auf alles: 12.900 Euro.
  • Der Tempo-Bonus gilt nur für die selbst bewohnte Wohnung: 16 Prozent auf 28.000 Euro, also 4.480 Euro.
  • Zuschuss gesamt: 17.380 Euro, Eigenanteil 30.620 Euro.

Beispiel 3: Einfamilienhaus mit kleinerem Einkommen

Selbst bewohnt, alte Ölheizung raus, Wärmepumpe rein. Einkommen unter 40.000 Euro, Investition 35.000 Euro.

  • Förderfähig: 28.000 Euro.
  • 30 Grundförderung plus 16 Tempo plus 30 Einkommensbonus ergäbe rechnerisch 76 Prozent. Hier greift der Deckel: Bei 70 Prozent ist Schluss.
  • Trotzdem: 19.600 Euro Zuschuss, Eigenanteil nur noch 15.400 Euro. Das ist weniger, als viele für eine neue Ölheizung bezahlen.

Der Fahrplan bis 2030: Was Warten kostet

Die Degression läuft nach festem Plan. Beispielhaft der maximale Zuschuss beim Tausch einer alten fossilen Heizung im Einfamilienhaus, je nach Einkommensstufe:

Zeitpunkt unter 30.000 € bis 40.000 € bis 50.000 € über 50.000 €
Heute (Juli 2026)22.400 €19.600 €15.680 €12.880 €
Februar 202721.800 €19.075 €14.170 €11.445 €
August 202817.500 €15.000 €10.000 €7.500 €
August 203015.400 €13.200 €8.800 €6.600 €

Jede Zeile bestätigt dieselbe Regel: Früher ist mehr.

Die Alternative: Steuerbonus statt Zuschuss

Falls die KfW-Förderung für dich nicht passt: Energetische Sanierungen lassen sich alternativ über die Steuer absetzen, 20 Prozent verteilt über drei Jahre (§ 35c EStG). Beides zusammen geht nicht, du musst dich entscheiden.

Wichtiger Hinweis: Alle Zahlen Stand Juli 2026, ohne Gewähr und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein deine Förderzusage. Was für dein Haus gilt, hängt an Details wie Alter der Heizung, Wohneinheiten, Einkommen und Kindern. Frag deinen Installateur oder den Energieberater deines Vertrauens, die rechnen das exakt für dich durch.

Ob sich die Wärmepumpe in deinem Altbau überhaupt rechnet, klären wir im nächsten Video. Abonniere HeizWissen auf YouTube, dann bist du dabei. Grundlagen gefällig? Hier erklären wir, wie eine Wärmepumpe funktioniert.